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Fachanwaltschaften
Rechtsanwälte, die auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, dürfen als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwalts führen. Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen und richtet sich nach den Bestimmungen der Fachanwaltsordnung (FAO).
Hier finden Sie Fachanwälte für folgende Rechtsgebiete:
Agrarrecht Arbeitsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht Bau- und Architektenrecht Erbrecht Familienrecht Gewerblicher Rechtsschutz Handels- und Gesellschaftsrecht Informationstechnologierecht (IT-Recht) Insolvenzrecht Medizinrecht Miet- und Wohnungseigentumsrecht Sozialrecht Steuerrecht Strafrecht Transport- und Speditionsrecht Urheber- und Medienrecht Verkehrsrecht Versicherungsrecht Verwaltungsrecht
Voraussetzungen für die Verleihung eines Fachanwaltstitels sind:
- eine dreijährige Zulassung als Rechtsanwalt in den letzten sechs Jahren vor Antragstellung
- Nachweis darüber, dass er auf dem betreffenden Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung verfügt.
Als Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse werden in der Regel die Teilnahme an einem 120 Stunden umfassenden Kurs, mindestens drei bestandene Leistungskontrollen, oft auch noch einer Fachgespräch genannten mündlichen Prüfung, gefordert.
Ein Fachanwalt muss eine jährliche Fortbildung auf dem Gebiet der Fachanwaltsbezeichnung nachweisen.
Ein Rechtsanwalt darf maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen.
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