Prozessfinanzierung

FORIS hat mit der Erfindung der Prozessfinanzierung eine Lücke im Rechtsschutzsystem geschlossen. Die Möglichkeit wird sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen genutzt. Interessant ist das Angebot sowohl für diejenigen, die sich kein hohes Prozesskostenrisiko leisten können, als auch für diejenigen, die derartige Risiken professionell auslagern wollen.  

Prozessfinanzierung

das bedeutet:  

  • FORIS zahlt bei einem Rechtsstreit die Gerichts- und Anwaltskosten, alle Beweis- und Sachverständigenkosten und, wenn der Prozess verloren gehen sollte, auch die Kosten des gegnerischen Anwalts. Mit Hilfe des Prozesskostenrechners lässt sich das Prozesskostenrisiko für alle Instanzen leicht errechnen. Mit diesem Rechner ist auch auf einen Blick ersichtlich, ab welchem prozentualen Ergebnis sich die Klage lohnt.  
  • Für die Übernahme des Prozesskostenrisikos erhält FORIS, wenn der Rechtsstreit erfolgreich beendet wird, einen Anteil vom erzielten Erlös, d.h. nur von dem, was dem Kläger auch tatsächlich zufließt. Die Erfolgsbeteiligung beträgt ab 10%. Sie ist abhängig vom Umfang der Risikoübernahme und der Risikobewertung im Einzelfall. FORIS erstellt gern ein den Wünschen des Anspruchsinhabers entsprechendes Angebot.
  • Der Prozessfinanzierungsvertrag, die Grundlage der Partnerschaft, wird zwischen dem Anspruchsinhaber und FORIS geschlossen.
  • FORIS leistet selbst keine Rechtsberatung. Wer an einer Prozessfinanzierung interessiert ist, braucht einen eigenen Anwalt. Wer noch keinen Anwalt hat, dem hilft FORIS gern bei der Auswahl oder bietet Hilfe über das FORIS AnwaltsVerzeichnis.
  • FORIS arbeitet eng mit dem Anwalt des Anspruchsinhabers zusammen. Der Anwalt erhält im Fall der Finanzierung für seinen weiteren Kommunikationsaufwand eine zusätzliche Gebühr (1,0), bezogen auf einen Steitwert von 200.000 EURO, es sei denn, der finanzierte Streitwert ist tatsächlich geringer; die FORIS-Gebühr.
  • FORIS finanziert grundsätzlich alle Prozesse mit einem Wert von mindestens 200.000 EURO, die auf Leistung von Geld oder eines geldwerten Rechts gerichtet sind. Erfasst sind alle Rechtsgebiete von A (wie Amtshaftung) bis Z (wie Zwangsvollstreckung). FORIS hat keinerlei Scheu vor starken Gegnern. Aufgrund der Unabhängigkeit des Unternehmens gibt es auch keine Einschränkungen bezüglich einzelner Klagegegner. 

Zu den finanzierten Prozessen gehören beispielsweise:

  • Ansprüche von Architekten und Bauhandwerkern auf Honorar bzw. Werklohn,
  • Allgemeine Vertragsansprüche
  • Bankrechtliche Ansprüche
  • Courtageansprüche von Maklern
  • Erbschaftsstreitigkeiten
  • Immobilienstreitigkeiten
  • Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten
  • Provisionsansprüche von Handelsvertretern
  • Ansprüche aus dem Kapitalanlagerecht
  • Schadensersatzansprüche aus Amtshaftung
  • Nationale und internationale Schiedsverfahren
  • Ansprüche die von Insolvenzverwaltern geltend gemacht werden. 

Sprechen Sie uns einfach an, ob auch Ihr Fall für eine Prozessfinanzierung in Betracht kommt.