Die Verfahrensdauer an deutschen Gerichten wird trotz einer zurückgehenden Fallzahl länger und länger. Als Folge steigt bei vielen Betroffenen die Bereitschaft, den Streit per Vergleich beizulegen. Bei der FORIS AG, einem der führenden deutschen Prozessfinanzierer, wurden im laufenden Geschäftsjahr 2024 ausnahmslos alle abgeschlossenen Fälle auf dem Vergleichsweg beendet. Auch im letzten Jahr lag die Vergleichsquote weit über dem Niveau der Vorjahre.

 

Bonn | 5. März 2024 – FORIS, einer der führenden Prozessfinanzierer in Deutschland, beobachtet einen zunehmenden Trend zu Vergleichen. „Insbesondere nach Abschluss der ersten Instanz sehen wir ein deutliches Plus bei den Vergleichsvereinbarungen. Im laufenden Geschäftsjahr 2024 wurden ausnahmslos alle abgeschlossenen Fälle auf dem Vergleichsweg beigelegt“, sagt Anke Warlich, Anwältin bei der FORIS AG. „Auch wenn das Geschäftsjahr gerade erst beginnt, so bestätigt dies doch den Trend, den wir bereits 2023 beobachtet haben. Letztes Jahr wurden rund 75 Prozent aller positiv abgeschlossenen Verfahren nicht durch ein Urteil, sondern durch einen Vergleich beendet“, so Warlich. Das betreffe sowohl private Klagen, etwa im Arzthaftungsrecht, als auch Unternehmensklagen. „Historisch gesehen lag die Vergleichsquote bei unseren finanzierten Fällen bisher deutlich unter 50 Prozent“, erläutert Warlich.

 

Ein entscheidender Faktor für den Trend sei die lange Dauer der Verfahren, vor allem in der zweiten Instanz. „Geht ein Verfahren in die zweite Instanz, werden bei aktuell laufenden Fällen von einigen Oberlandesgerichten Termine anberaumt, die im Jahr 2025 liegen“, sagt die FORIS-Anwältin. Das stelle Betroffene vor erhebliche Herausforderungen. „Der zeitliche Aspekt ist auch für unternehmerisch tätige Mandanten gerade mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit wichtig“, erklärt Warlich. Vor diesem Hintergrund entscheiden sich immer mehr Parteien dazu, eine außergerichtliche Einigung anzustreben, um Zeit und Ressourcen zu sparen.

 

„Wir sehen den vermehrten Abschluss von Vergleichen als positive Entwicklung", kommentiert Warlich. „Vergleiche bieten die Möglichkeit, langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden und stattdessen eine schnellere und effizientere Lösung zu erzielen. Als Prozessfinanzierer unterstützen wir die Anspruchsinhaber dabei, ihre Rechtsansprüche bestmöglich durchzusetzen, sei es in gerichtlichen Verfahren oder durch außergerichtliche Vergleiche“, fasst Warlich zusammen. Dabei bedeute ein Vergleich in vielen Fällen lediglich eine Einigung über die Modalitäten, wie etwa die ratierliche Zahlung der Vergleichssumme. „Ein Vergleich hat nicht zwingend ‚negative‘ Auswirkungen für Anspruchsinhaber. Oft wird die volle Klageforderung realisiert oder es muss lediglich ein sehr geringfügiger Abschlag hingenommen werden“, sagt die FORIS-Anwältin.

 

Das Überlastungsparadox

„Verfahren, die nicht durch einen Vergleich beendet werden, dauern durchschnittlich mindestens zwei Jahre länger“, so die Erfahrung von Warlich. Dabei ist die Entwicklung hin zu immer längerer Verfahrensdauer mit Blick auf die zurückgehende Zahl der Neueingänge zumindest überraschend. So gab es laut einer vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenen Studie bei den Landgerichten im Jahr 2022 insgesamt rund 286.309 neue Verfahren und damit 13,3 Prozent weniger als Vorjahr (330.219). Die Zahl sank erstmals unter die Marke von 300.000. Der Trend ist bereits über längere Zeit zu beobachten. Im Jahr 2002 wurden noch 412.124 neue Verfahren angestrengt.

 

Die rückläufigen Eingangszahlen gehen dabei mit einer steigenden durchschnittlichen Verfahrensdauer einher. Ein erstinstanzliches Zivilverfahren vor dem Amtsgericht führte 2022 in durchschnittlich neun Monaten zu einem Urteil. 2021 dauerte es 8,7 Monaten (+3,5 Prozent). Vor dem Landgericht dauerte es bis zu einem Urteil im Durchschnitt 14,4 Monate, 2021 waren es 13,1 Monate (+ 9,9 Prozent). 2002 – bei deutlich mehr Verfahren als heute – kamen die Richter an den Landgerichten bereits nach sieben Monaten zu einem Urteil.

 

 

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Über die FORIS AG:

Die FORIS AG gilt als Pionier der Prozessfinanzierung. Seit 1996, als sie die damals neuartige und heute weltweit anerkannte Dienstleistung in Deutschland einführte, übernimmt die FORIS AG die Kosten für Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren gegen eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung. Insgesamt hat die FORIS AG in den vergangenen Jahren Prozesse mit einem Gesamtstreitwert von rund 1,3 Mrd. finanziert und ihre Kunden dabei unterstützt, Konflikte risikoarm und effizient zu lösen. Die FORIS AG bietet Kunden und Kooperationspartnern daneben den Erwerb von Vorrats- und Projektgesellschaften an, um ihnen bei Unternehmensgründung und im Projektgeschäft mit schnellen und rechtssicheren Lösungen zur Seite zu stehen. Mehr Informationen finden Sie unter: www.foris.com

 

 

 

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Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
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